HochleistungsstreckenG: § 6 Abs 1 (Festsetzung der Entschädigung im Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes)
§ 6 Abs 2 (Berufung gegen Höhe der Entschädigung unzulässig; jedoch subjektive Kompetenz der ordentlichen Gerichte).
VwGG: § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; Zurückweisung im Falle sukzessiver Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)