GehG: § 50a Abs 1 idF BGBl 1977/662 (Universitätsprofessor, besondere Dienstalterszulage, Voraussetzungen, fünfzehnjährige Dienstzeit an österreichischen Universitäten; Einrechnung von Dienstzeiten in einer vergleichbaren Stellung innerhalb der EU)
EG: Art 39 (Freizügigkeit der Arbeitnehmer)