- (Geltung Wirksamkeit, zeitlicher Anwendungsbereich, Rückwirkung: Gleichheitssatz, Vertrauensschutz, Dispositionsschutz; Erstreckung neuer Eingriffsregelungen von erheblichem Gewicht auf anhängige Verfahren)
- (Auslegung, verfassungskonforme; berichtigende Auslegung des § 38 Abs 7 NÖ NSchG 2000 betreffend die Weiterführung anhängiger Verfahren)