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VfGH 6. 12. 2005, V 80/05 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/999ZfV 2006, 566 Heft 4 v. 6.9.2006

ÖffnungszeitenG 2003: § 4 Abs 1 (Verkaufsstellen; Öffnung von Montag 5 bis Samstag 18 Uhr; Ausnahmen nach den folgenden Bestimmungen)

§ 4 Abs 2 (im Rahmen der Offenhaltezeit nach Abs 1, V des LH über die Öffnungszeiten, Anhörung der Interessenvertretungen, Berücksichtigung der Einkaufsgewohnheiten der Bevölkerung; Anhörung der Gemeinden, soweit Verordnung nicht für das gesamte Land)

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