B-VG: Art 119a Abs 5 (Vorstellung; Prüfung auf Verletzung subjektiver Rechte des Vorstellungswerbers; Aufhebung der Rechtsgrundlage für Einordnung eines Vorhabens unter anzeigepflichtige Maßnahmen; Nachbarberufung, neuerliche Abweisung der Vorstellung im fortgesetzten Verfahren durch die Vorstellungsbehörde wegen mangelnder Rechtsverletzung unzulässig; Anwendung einer rechtswidrigen Rechtsgrundlage verletzt Vorstellungswerber in seinen Rechten, keine Prüfung des angefochtenen Gemeindebescheids Anhand der bereinigten Rechtslage)