EG: Art 28 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und aller Maßnahmen gleicher Wirkung; Zulässigkeit nichtdiskriminierender Regelungen für bestimmte Verkaufsmodalitäten; Regelungen über beizubringende Eintragungsunterlagen für das Heilmittelverzeichnis und Kostenersatzregeln sind Verkaufsmodalitäten gleichzuhalten)