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VfGH 23. 6. 2004, V 8/04 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2006/990ZfV 2006, 562 Heft 4 v. 6.9.2006

GehG: § 21 idF BGBl I 2000/94 (Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten)

Auslandsbesoldungsrichtlinien des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25. 9. 2000: (Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gem § 21 GG 1956; Verordnung, imperativer und an Allgemeinheit gerichteter Charakter)

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