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VfGH 1. 3. 2005, B 1099/03 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2006/985ZfV 2006, 561 Heft 4 v. 6.9.2006

Wr PensionsO 1995: § 4 Abs 3 idF LGBl 1998/23 (Ruhegenussbemessungsgrundlage, Ausscheiden vor dem 60. Lebensjahr, Kürzung um 2 Prozentpunkte pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens,

§ 4 Abs 4 Z 3 idF LGBl 1998/23 (Ausnahme von Kürzung, unter anderem dauernde Erwerbsunfähigkeit im Ausscheidenszeitpunkt, dauerndes Außer Stande sein zu einer regelmäßigen Erwerbsausübung durch Krankheit oder körperliche oder geistige Gebrechen)

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