ÄrzteG 1998: §§ 97, 98 (Versorgungsleistungen, Gewährung unter anderem bestimmter Hinterbliebenenleistungen aus Mitteln des Wohlfahrtsfonds )
102 Abs 8 idF BGBl I 2001/110 (Witwer-, Witwenleistung, Ermächtigung zur Minderung der Witwen-(Witwer-)Versorgung bei Altersunterschied der Ehepartner von mehr als 15 Jahren in Satzung; mangelnde Determinierung)