NÖ SpitalsärzteG 1992: § 20 Abs 6 idF LGBl 9410-3 (Turnusdienstzulage, Feiertagdienst, Anrechnung auf das nach dem ARG gebührendes Feiertagsarbeitsentgelt, Verfassungswidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen die Bundeskompetenz zur Regelung des ANschutzes in Betrieben)
§ 20a idF idF LGBl 9410-5 (Entschädigung für Feiertagsarbeit, Dienstleistungen an Feiertag, keine Mehrdienstleistungen)