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VwGH 26. 4. 2005, 2005/03/0043 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2006/968ZfV 2006, 548 Heft 4 v. 6.9.2006

WaffG: § 12 Abs 2 (unverzügliche Sicherstellung der sich im Besitz eines Menschen, gegen den ein Waffenverbot verhängt wurde, befindlichen Waffen; Beschränkung der Verfügungsmacht, keine „Besitzanweisung“ zur Übergabe der sichergestellten Waffen an einen Dritten)

§ 12 Abs 3 (Berufung gegen Waffenverbot ohne aufschiebende Wirkung; Verfall der sichergestellten Waffen mit Rechtskraft des Waffenverbotes)

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