AVG: § 59, 60 (Inhalt und Form der Bescheide; Spruch, eindeutiger Inhalt; modifizierende Wirkung der Begründung, keine; spruchgemäße Vorschreibung von Barauslagen in ziffernmäßig bestimmter Höhe; Verweis auf gesonderten Bescheid in Begründung; zulässige neuerliche Vorschreibung, keine)
VwGH 13.05.2005, 2004/02/0354