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VwGH 24. 5. 2005, 2004/01/0558 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/944ZfV 2006, 540 Heft 4 v. 6.9.2006

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unter anderem Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; Asylwerber, Mitwirkungspflicht am Verfahren, leichtfertiges Verlassen der Betreuungseinrichtung und damit Abgabestelle, Verlust des Kontaktes zu Asylbehörde, Sorgfaltspflichtverletzung)

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