AVG: § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen, „entschiedene Sache“; Gegenstand des Asylverfahrens, Rechtskraftwirkung, Voraussetzung der rechtswirksamen Zustellung des Erstbescheides)
ZustG: § 4 idF vor BGBl I 2004/10 (Abgabestelle, Ort, an dem zugestellt werden darf, unter anderem Wohnung oder sonstige Unterkunft, Betriebsstätte; Änderung der Abgabestelle, ZMR-Auskunft, Ermittlungspflicht)