AVG: § 8 (Partei, verfahrensmäßige Rechte; nur soweit subjektive Rechte beeinträchtigt; Nichtvorlage einer Vollmacht; Frage der Erforderlichkeit und des Vorliegens einer pflegschaftsbehen Genehmigung für einen Bauantrag; betrifft Frage des Vorliegens eines wirksamen Bauantrages)