VStG: § 9 (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit; Änderung im Tatvorwurf von „verantwortlicher gewerberechtlicher Geschäftsführer“ in „handelsrechtlicher Geschäftsführer“)
AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Entscheidung; Identität der Sache; Verwaltungsstrafverfahren, Auswechslung der Verantwortlichkeit)