VStG: § 19 (Strafbemessung; Erschwerungsgrund; einschlägige Vormerkung; Verwertung nur bei Rechtskraft zum Tatzeitpunkt)
VwGH 15.04.2005, 2004/02/0309
Der Erschwerungsgrund einer einschlägigen Vorstrafe besteht nur dann, wenn diese zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Straftat (also nicht zum Zeitpunkt der Erlassung eines StrafB) bereits rechtskräftig war.