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VwGH 15. 4. 2005, 2004/02/0309 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2006/928ZfV 2006, 537 Heft 4 v. 6.9.2006

VStG: § 19 (Strafbemessung; Erschwerungsgrund; einschlägige Vormerkung; Verwertung nur bei Rechtskraft zum Tatzeitpunkt)

VwGH 15.04.2005, 2004/02/0309

Der Erschwerungsgrund einer einschlägigen Vorstrafe besteht nur dann, wenn diese zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Straftat (also nicht zum Zeitpunkt der Erlassung eines StrafB) bereits rechtskräftig war.

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