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VwGH 28. 4. 2005, 2005/07/0051 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/924ZfV 2006, 536 Heft 4 v. 6.9.2006

VwGG: § 26 Abs 3 (Beschwerdefrist beginnt nur für den Fall eines den Verfahrenshilfeantrag abweisenden Beschluss neu zu laufen)

VwGH 28.04.2005, 2005/07/0051

Mit Schriftsatz vom 5. 11. 2004 stellte ua der Bf einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe, um gegen einen bestimmten B des BMLFUW vom 21. 9. 2004 Beschwerde an den VwGH erheben zu können. In diesem Antrag wird insb ausgeführt, dass der B vom 21. 9. 2004 dem Bf am 24. 9. 2004 zugestellt worden sei.

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