VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; Beschwerde gegen Aussetzungsbescheid gegenstandslos durch Ablauf der Dauer der Aussetzung; Interesse an „Rechtsfortbildung“ und am Kostenersatz unmaßgebend)
VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; Beschwerde gegen Aussetzungsbescheid gegenstandslos durch Ablauf der Dauer der Aussetzung; Interesse an „Rechtsfortbildung“ und am Kostenersatz unmaßgebend)