VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Zurückziehung der Berufung, über die der vor dem VwGH angefochtenen Bescheid abspricht; Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 12.04.2005, 2004/01/0551
Nach Einleitung des Vorverfahrens erklärte der Bf vor der VerwaltungsBeh, er wolle seine Berufung zurückziehen. Dies lässt unzweifelhaft den Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Entscheidung des VwGH erkennen. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG.