VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheibeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit, zeitliche Überholung bei einem auf einen bestimmten beantragten Zeitraum beschränkten angefochtenen Bescheid)
§ 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine, Rechtsverletzungsmöglichkeit keine; zeitliche Überholung, in der Vergangenheit liegender Bewilligungszeitraum)