StVO: § 82 Abs 5 (Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken; Bewilligungspflicht; Versagung; Voraussetzungen; wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs; kumulative Aufzählung, keine; keine Versagung aus Gründen der „allgemeinen Parkraumnot“; konkretes Parkraumdefizit und daraus resultierende Beeinträchtigung der Flüssigkeit des Verkehrs)
VwGH 13.05.2005, 2003/02/0053