ASVG: § 35 (Dienstgeber; derjenige, auf dessen Rechnung der Betrieb geführt wird)
§ 53b Abs 2 Z1 (Zuschüsse an Dienstgeber aus Mitteln der Unfallversicherung; Dienstgeber, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen; Dienstgebereigenschaft ist nach § 35 zu beurteilen; Einbindung des Unternehmens in Konzernstruktur ist unerheblich)