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VwGH 23. 2. 2005, 2003/08/0039 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/881ZfV 2006, 521 Heft 4 v. 6.9.2006

AlVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; keine Verpflichtung des Arbeitslosen sich für sofortigen Dienstantritt innerhalb einer Stunde bereit zu halten)

§ 10 Abs 1 (Weigerung der Annahme einer zumutbaren Beschäftigung; ebenso)

VwGH 23.02.2005, 2003/08/0039

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