AlVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; keine Verpflichtung des Arbeitslosen sich für sofortigen Dienstantritt innerhalb einer Stunde bereit zu halten)
§ 10 Abs 1 (Weigerung der Annahme einer zumutbaren Beschäftigung; ebenso)
VwGH 23.02.2005, 2003/08/0039