BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung, Personen, die auf ihre Rechnung einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen; Miteigentümer an landwirtschaftlichem Betrieb durch Erbübereinkommen zwischen verkürzten Noterben und Testamenterben; Stellung des Noterben einem Gläubiger gleichzuhalten, daher kein Eigentumserwerb mit Einantwortung, sondern erst durch Eintragung im Grundbuch)
VwGH 23.02.2005, 2001/08/0117