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VwGH 5. 4. 2005, 2005/18/0024 (PASSWESEN)

JudikaturPASSWESENZfV 2006/863ZfV 2006, 508 Heft 4 v. 6.9.2006

PassG 1992: § 14 Abs 1 Z 3 lit b und lit f (Versagung eines Reisepasses; Suchtgiftdelikte; Wohlverhalten, längeres; Niederlassungsfreiheit)

VwGH 05.04.2005, 2005/18/0024

Der Bf hat unstrittig in der Zeit von Oktober 1994 bis Anfang Juli 1995 insgesamt etwa 600 kg Haschisch, 200 kg Marihuana, 3.500 LSD-Trips und 1.200 Ecstasy-Tabletten verkauft. Dabei handelt es sich um zumindest das 25-fache der ua unter Bedachtnahme auf die Eignung, eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit in großem Ausmaß herbeizuführen, festzusetzenden „großen (Suchtgift-)Menge“. Hins eines Teiles dieses Suchtgiftes hat er eine dritte Person mit der Einfuhr von den Niederlanden nach Österr beauftragt. Trotz Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Jahren ist er bereits wenige Monate nach der im November 1996 erfolgten vorzeitigen Entlassung neuerlich einschlägig straffällig geworden, wobei er versucht hat, 1,9 kg Haschisch und 0,2 Marihuana von Amsterdam nach Österr zu schmuggeln.

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