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VwGH 3. 5. 2005, 2002/18/0230 (PASSWESEN)

JudikaturPASSWESENZfV 2006/862ZfV 2006, 507 Heft 4 v. 6.9.2006

PassG 1992: § 14 Abs 1 Z 3 lit f (Versagung eines Reisepasses; Verurteilung wegen Suchtgiftdelikten; Berücksichtigung einer langen Zeit des Wohlverhaltens)

VwGH 03.05.2005, 2002/18/0230

Nach der Rsp des VwGH rechtfertigt die Begehung eines in Bezug auf eine große Menge iSd § 28 Abs 6 SMG begangenen Suchtgiftdeliktes die Versagung eines Reisepasses gem § 14 Abs 1 Z 3 lit f PassG. Aufgrund der einem solchen Delikt innewohnenden Wiederholungsgefahr hat der GH Zeiträume des Wohlverhaltens im Bereich von zwei bis drei Jahren als zu kurz befunden, um die vom Bf ausgehende Gefahr als weggefallen oder entscheidend gemindert anzusehen (vgl VwGH 14. 3.2000, 99/18/0261, mwN).

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