PassG 1992: § 14 Abs 1 Z3 lit c (Versagungs- bzw Entziehungsgrund der Förderung der rechtswidrigen Einreise eines Fremden; Schlepperei; Mitgliedstaat der EU; keine Änderung des Passgesetzes; Zuwiderhandeln gegen deutsche Einreisebestimmungen kein Entzugsgrund)
VwGH 05.04.2005, 2002/18/0100