Krnt NSchG 2002: § 8 Abs 1 (Auwald; Verbot von den Lebensraum von Tieren und Pflanzen in diesem Bereich nachhaltig gefährdenden Maßnahmen; Rodung)
§ 10 Abs 3 lit b (Ausnahmebewilligung zu Verboten nach § 8; Interessensabwägung; Agrarstrukturverbesserung kann im öffentlichen Interesse liegen; Mangel der erforderlichen Tatsachenfeststellungen)