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VwGH 29. 3. 2005, 2004/10/0223 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 2006/860ZfV 2006, 506 Heft 4 v. 6.9.2006

Krnt NSchG 2002: § 8 Abs 1 (Auwald; Verbot von den Lebensraum von Tieren und Pflanzen in diesem Bereich nachhaltig gefährdenden Maßnahmen; Rodung)

§ 10 Abs 3 lit b (Ausnahmebewilligung zu Verboten nach § 8; Interessensabwägung; Agrarstrukturverbesserung kann im öffentlichen Interesse liegen; Mangel der erforderlichen Tatsachenfeststellungen)

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