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VwGH 28. 4. 2005, 2003/11/0303 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2006/855ZfV 2006, 502 Heft 4 v. 6.9.2006

HGG 2001: § 36 Abs 2 (Entschädigung; deckt die Pauschalentschädigung den Verdienstentgang des Anspruchsberechtigten während eines Wehrdienstes nach Abs 1 nicht, so gebührt dem Anspruchsberechtigten auf seinen Antrag zusätzlich eine Entschädigung in Höhe des um die Pauschalentschädigung verminderten Verdienstentganges; Anspruch besteht nur, wenn tatsächlicher Verdienstentgang gegeben ist)

VwGH 28.04.2005, 2003/11/0303

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