MRK: Art 46 (Wiederaufnahme des Ausgangsverfahrens nach Entscheidung durch den EGMR)
VwGG: § 33 Abs 1 (Beschwerdeverfahren, sonstige Gegenstandslosigkeit, Wegfall des Rechtsschutzinteresses, zeitliche Überholung, bereits abgelaufene Jagdperiode; analoge Anwendung des § 33 Abs 1 auf Wiederaufnahmeverfahren nach § 45 VwGG)