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VwGH 26. 4. 2005, 2005/03/0113 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/843ZfV 2006, 499 Heft 4 v. 6.9.2006

Krnt JagdG 2000: § 18 (Jagdpächter; nur physische oder juristische Person; mehrere Mitpächter haften zur ungeteilten Hand, ihre allfällige Gesellschaft hat jedoch keine [Teil-]Rechtsfähigkeit)

VwGH 26.04.2005, 2005/03/0113

(S Verwaltungsgerichtsbarkeit)

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