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VwGH 26. 4. 2005, 2001/03/0238 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/837ZfV 2006, 496 Heft 4 v. 6.9.2006

Sbg JagdG 1993: § 138 Abs 2 lit a (Verletzung der Jägerehre durch groben Verstoß gegen die Jägerehre, insbesondere durch Übertretung der §§ 54, 61 bis 66, 70 bis 72, 75, 76 und 101 Abs 1; demonstrative Aufzählung)

§ 138 Abs 3 lit c (vom Ehrengericht zu verhängende Strafen; zeitlicher Ausschluss aus der Salzburger Jägerschaft bis zu 15 Jahren)

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