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VwGH 26. 4. 2005, 2001/03/0222 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/834ZfV 2006, 494 Heft 4 v. 6.9.2006

Krnt JagdG 2000: § 3 Abs 2 (geordneter Jagdbetrieb; Erreichbarkeit)

§ 6 Abs 1 (Gemeindejagdgebiet)

§ 6 Abs 3 (Feststellung eines Gemeindejagdgebietes durch die Landesregierung bei Nichterreichen von 500 ha, wenn die jagdlich nutzbaren Grundstücke mindestens 115 ha erreichen, zusammenhängen und einen geordneten Jagdbetrieb ermöglichen; Zuständigkeit der Landesregierung verstößt nicht gegen Art 6 Abs 1 EMRK)

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