OÖ JagdG: § 10 Abs 4 (Weitergeltung der Feststellung von Eigenjagdgebieten für die nächste Jagdperiode)
§ 13 Abs 1 (Jagdgebietsabrundung, Geltung für die Dauer der Jagdperiode, neuerlicher Abrundungsantrag erforderlich)
VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit, Begriff, Wegfall des rechtlichen Interesses; zeitliche Überholung, bereits abgelaufene Jagdperiode)