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VwGH 18. 5. 2005, 2005/04/0037 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/825ZfV 2006, 492 Heft 4 v. 6.9.2006

GewO 1994: § 367 Z 25 (Strafbestimmungen; Nichteinhaltung von in Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen; Hauptverkehrsweg, Einengung durch Zweitplazierungen; Differenzierung zwischen baulich nicht oder schwer verrückbaren Verkaufsregalen und Zweitplazierungen in der Auflage, keine)

VwGH 18.05.2005, 2005/04/0037

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