GewO 1994: § 367 Z 25 (Strafbestimmung, Nichtbeachten von in Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen; Überschreitung vorgesehener jährlicher Überprüfungsintervalle; behauptete geringfügige Überschreitung, vernachlässigbarer Unrechtsgehalt, keiner; Auftrag an technische Abteilung durch gewerberechtlichen Geschäftsführer allein nicht schuldbefreiend)
VwGH 06.04.2005, 2003/04/0031