FrG 1997: § 36 (Aufenthaltsverbot, befristetes; unrechtmäßiger Aufenthalt im Inland, nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verbotene Tätigkeit; geschäftsführender Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Interessenabwägung)
§ 37 (ebenso)