AsylG 1997: § 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Absatzes 1 und Absatzes 2 FrG)
FrG 1997: § 57 Abs 1 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, stichhaltige Gründe für Annahme der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe; konkrete Wohnsituation für den Fall der Rückkehr, Vater mit Kleinkind, Kosovo)