AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Pflicht zur Auseinandersetzung mit Glaubwürdigkeit einzelner Vorbringensteile, Begründungspflicht; Indien, bestehender Haftbefehl wegen unterstellter militanter Gesinnung)
VwGH 21.04.2005, 2002/20/0397