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VwGH 26. 4. 2005, 2004/03/0190 (EUROPARECHT)

JudikaturEUROPARECHTZfV 2006/768ZfV 2006, 465 Heft 4 v. 6.9.2006

RL 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie): Erwägungsgrund 22 (zügige, nichtdiskriminierende, transparente Verfahren; nationales Enteignungs- und Bodennutzungsrecht nicht berührt; Subsidiarität)

Erwägungsgrund 23 (Vorteilhaftigkeit und Förderung gemeinsamer Nutzung von Einrichtungen)

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