GehG: § 7 Abs 1 (Monatsbezug, Auszahlung am Monats- ersten)
§ 13b Abs 1 (Verjährung, Frist, Beginn; hier kein schlüssiger Verzicht auf Verjährungseinrede durch Anerkenntnis)
§ 13b Abs 3 (ebenso, keine Rückforderbarkeit des dennoch Geleisteten)
GehG: § 7 Abs 1 (Monatsbezug, Auszahlung am Monats- ersten)
§ 13b Abs 1 (Verjährung, Frist, Beginn; hier kein schlüssiger Verzicht auf Verjährungseinrede durch Anerkenntnis)
§ 13b Abs 3 (ebenso, keine Rückforderbarkeit des dennoch Geleisteten)