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VwGH 19. 9. 2003, 2000/12/0049 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2006/760ZfV 2006, 461 Heft 4 v. 6.9.2006

GehG: § 34 Abs 1 idF BGBl 1994/550 (Verwendungszulage, Voraussetzungen, dauernde Verwendung auf einem höherwertigen Arbeitsplatz; länger als sechs Monate)

§ 38 Abs 1 idF BGBl 1994/550 (Verwendungsabgeltung, Voraussetzungen, vorübergehende Verwendung auf einem höherwertigen Arbeitsplatz, mindestens 29 Kalendertage; höchstens sechs Monate)

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