Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14. 12. 1999, in Kraft getreten am 1. 1. 1999: § 17 Abs 3 (Zusatzleistung; Höhe)
8. Abschnitt Abs 1 (Übergangsbestimmungen; Abs 1 der Übergangsbestimmung ist lex specialis gegenüber § 17 Abs 3 idF des Art I des Änderungsbeschlusses; Abs 1 der Übergangsbestimmung wurde durch den Änderungsbeschluss nicht derogiert)