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VwGH 28. 4. 2005, 2002/11/0157 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2006/754ZfV 2006, 456 Heft 4 v. 6.9.2006

Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14. 12. 1999, in Kraft getreten am 1. 1. 1999: § 17 Abs 3 (Zusatzleistung; Höhe)

8. Abschnitt Abs 1 (Übergangsbestimmungen; Abs 1 der Übergangsbestimmung ist lex specialis gegenüber § 17 Abs 3 idF des Art I des Änderungsbeschlusses; Abs 1 der Übergangsbestimmung wurde durch den Änderungsbeschluss nicht derogiert)

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