MinRoG: § 116 (Genehmigungsverfahren, unter anderem Gewinnungsbetriebsplan; Parteien, Nachbarn; subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrnehmung öffentlicher Interessen, keine; Geltendmachung lediglich des Schutzes des Ei-
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gentums vor Vernichtung der Substanz; Geltendmachung bloßer Minderung des Verkehrswertes, keine; dingliche Rechte, Geltendmachung der Gefährdung nur bei anzunehmender dauerhafter Unmöglichmachung des bestimmungsgemäßen Gebrauches)