ASVG: § 539 (Rechtsunwirksame Vereinbarungen; Übertragung des Urlaubsanspruchs auf den nächsten Arbeitgeber, arbeitsrechtlich nicht generell verboten; konkret zu beurteilen, ob Ansprüche des Arbeitnehmers unzulässig verkürzt werden; Wechsel des Unternehmens innerhalb einer Konzernstruktur)
§ 539a (Grundsätze der Sachverhaltsfeststellung; Beurteilung nach wahren wirtschaftlichen Gehalt; Scheingeschäfte bedeutungslos; ebenso)