DG 1979: § 38 Abs 7 (Versetzungsbescheid, Wirksamkeit, keine Rückwirkung)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung ohne Zuweisung einer neuen dauernden Verwendung)
§ 40 Abs 4 Z 1(Zuweisung einer drei Monate nicht übersteigenden vorübergehenden Verwendung)