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BerK 20. 2. 2006, GZ 153/17-BK/05 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 2006/1050ZfV 2006, 594 Heft 4 v. 6.9.2006

BDG 1979: § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von höherwertigerVerwendung, Verfügung mit Bescheid)

§ 40 Abs 4 Z 2(Ausnahme von Absatz 2, vorläufige Ausübung einer höherwertigen Verwendung, Vertretung eines verhinderten Beamten, provisorische Funktionsbetrauung an Stelle eines ausgeschiedenen Beamten; absehbare Vertretungsdauer, Vertretung eines dienstfrei gestellten Personalvertreters)

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